Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
A. Geltung /
Gegenstand / Wichtige Hinweise
1. Alle
meine Lieferungen und Leistungen betreffend den BIO ENERGETIC Saver
(nachfolgend genannt: BES) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende
Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur
durch meine schriftliche Bestätigung wirksam.
2. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail)
verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege
übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. In
der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung
umgangen werden; das heißt, sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des
Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine
Wiedergabe des Namens des Absenders und seine Telefonnummer als Abschluss der
Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt
vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Alle
Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.
3. Liefergegenstand sind BIO ENERGETIC Saver (BES), in Form eines
Edelstahlstiftes. Der BES wird unter Verwendung der beigelegten Kabelbinder
gemäß den Vorgaben in den Produktinformationen und gem. Ziffer 4. angebracht
bzw. dort fixiert. Der BES ermöglicht, eine sachgerechte An- und Verwendung
vorausgesetzt (s. a. Ziffern 4. bis 7.), eine Verringerung der
Kraftfahrzeugabgase sowie eine Minderung des Kraftstoffverbrauchs. Der Effekt
des BES beruht ausschließlich auf einer rein bio-energetischen
Informationsbasis, die eine Veränderung der molekularen Struktur des
Brenn/Treibstoffes herbeiführt, was zu einer besseren und saubereren
Verbrennung führt. Auf Ziffern 4. bis 7. wird verwiesen.
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bio-energetische
Wirkung des BIO ENERGETIC Saver (BES) und somit die Tauglichkeit zu dem
vorausgesetzten Gebrauch gemindert oder ganz aufgehoben wird, wenn er
nachträglich entfernt, oder vor, während oder nach der Anbringung beschädigt,
zerstört oder wenn an ihm auf andere Weise manipuliert wird. Das gleiche gilt,
wenn der BIO ENERGETIC Saver (BES) unsachgemäß angebracht (siehe Beilage)
5. Schwankungen hinsichtlich einer Verringerung der
Anlagen/Kraftfahrzeugabgase und / oder einer Minderung des
Brennstoff/Kraftstoffverbrauchs sind nicht ausgeschlossen und hängen
insbesondere auch vom individuellen Bedingungen bzw. Fahrverhalten des
Kraftfahrzeugführers ab.
6. Der BIO ENERGETIC Saver (BES) ist für jeden Verbrennungsmotor / Anlage,
der mit fossilen Treibstoffen betrieben wird, geeignet.
7. Bei allen Fahrzeugen bzw. Anlagen mit noch laufender Fahrzeughersteller/Anlagen-Garantie
wird empfohlen, sich vor Anbringung des BIO ENERGETIC Saver (BES) vom
Fahrzeug/Anlagenhersteller die Unschädlichkeit der Verwendung des BES auf die
Garantieleistung des Fahrzeug/Anlagenherstellers schriftlich bestätigen zu
lassen.
8. Weiters gelten die entsprechenden Produktinformationen zum BIO ENERGETIC
Saver (BES), die einem jeden Liefergegenstand in entsprechender Anzahl
beigefügt sind und auch im Falle des Weiterverkaufs an Dritte vom Käufer an die
betreffenden Warenempfänger gemeinsam mit dem Produkt (BES) zu übergeben sind.
B. Angebote, Vertragsabschluss, Lieferung
1. Unsere
Vertragsangebote sind freibleibend.
2. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von mir schriftlich
bestätigt ist. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist
ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Auslieferung und
Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Mit
widerspruchsloser Entgegennahme der Auftragsbestätigung anerkennt der Käufer
diese Bedingungen.
3. Der Vertrag wird mit dem Vorbehalt geschlossen, dass der Käufer seine
Rechte aus dem Vertrag verliert, wenn er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt.
4. Einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung zu Grunde liegende
Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der
Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden.
5. Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und
verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder
vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das gleiche gilt
bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung
sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb meines Willens
liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und
Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer
veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen
Verlängerung der Lieferfrist.
6. Mit der Übergabe der verkauften Sache an den Käufer oder einen
berechtigten Dritten geht die Gefahr für die Kaufsache auf den Käufer über.
Beim Versendungskauf geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald wir die Sache
dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Kommt der Käufer in
Annahmeverzug, so geht die Gefahr eines Unterganges und / oder einer
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem
dieser in Annahmeverzug gerät.
7. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Ziffer
6. gilt in diesen Fällen entsprechend.
C. Preise
1. Es gelten die Preise,
wie sie im Zeitpunkt der Bestellung in unseren jeweils gültigen Prospekten,
Katalogen bzw. auf unserer Internetseite dargestellt sind.
1.1. Die Preise verstehen
sich ab Ort unserer Niederlassung, ohne Kosten für Verpackung und Versand und
ohne sonstige Nebenleistungen. Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
erfolgen unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Grunddaten des Abnehmers im
qualifizierten Bestätigungsverfahren nach dem UStG. Im Falle von Abweichungen
wird die gesetzliche Mehrwertsteuer im Wege der Rechnungsberichtigung ein- bzw.
nachgefordert.
2. Die Auslieferung erfolgt in der Regel und soweit nicht anders vereinbart
gegen Vorkasse.
3. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Verpackung, Fracht, Porto,
Gebühren und Zoll gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch
nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht-
und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher
Vereinbarung.
4. Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als vier Monate,
ohne dass eine Lieferverzögerung unsererseits zu vertreten ist, können wir den
Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger
Nebenkosten, die von uns zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der
Kaufpreis um mehr als 40 %, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Werden Änderungswünsche des Käufers berücksichtigt, so werden die
hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
6. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt
der Geltendmachung weitergehender Ansprüche eine Bearbeitungsgebühr pro Mahnung
in Höhe von CHF 20/EUR 15 sowie Zinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe
verlangt.
7. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle
tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.
8. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen
aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.
D.
Eigentumsvorbehalt
1. Alle meine Lieferungen
erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum
an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.
2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung
der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung
gegen den Erwerber in voller Höhe an uns (NobleTec GmbH, Gerd Neumann) ab,
wobei NobleTec GmbH, Gerd Neumann diese Abtretung annimmt.
3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er
seine Zahlungen ein und / oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über
die Ware zu verfügen. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem
Warenempfänger zu widerrufen. Weiterhin sind wir in diesem Fall berechtigt,
Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der
Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen
die Warenempfänger einzuziehen.
4. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes in meinem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer,
Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser
Versicherung wird an uns (NobleTec GmbH, Gerd Neumann) abgetreten, wobei NobleTec
GmbH, Gerd Neumann, diese Abtretung annimmt.
E. Gewährleistung /
Haftung / Schadensersatz
1. Offensichtliche Mängel
müssen uns unverzüglich bei Anlieferung, spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang
der Ware unter genauer Beschreibung und Beifügung der Rechnungskopie
schriftlich angezeigt werden. Bei Versäumnis dieser Frist sind Ansprüche wegen
offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.
2. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt Entsprechendes wie folgt: Die
Gewährleistungsfrist beträgt bei Verträgen über neue Sachen 2 Jahre ab
Lieferung. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verbraucherverträgen über
gebrauchte Sachen 1 Jahr ab Lieferung. Bei Verträgen über gebrauchte Sachen,
die keine Verbraucherverträge sind, sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.
3. Die für Kaufleute geltende Untersuchungs- und Anzeigepflicht bleibt
hiervon unberührt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit
des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch mich schriftlich
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
4. Bei der Rüge von Mängeln, die innerhalb der ersten sechs Monate ab
Übergabe auftreten, gilt bei zweiseitigen Handelsgeschäften, dass der Käufer
für die Vermutung beweispflichtig ist, dass die Mängel schon im
Übergabezeitpunkt vorhanden waren.
5. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die Überprüfung des
fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl bei ihm oder bei uns
gestattet. Sofern der Käufer die Überprüfung verweigert, sind wir von der Gewährleistung
befreit.
6. Eine Befreiung von der Gewährleistung besteht ebenso bei einem
unsachgemäßen Umgang und / oder bei einer unsachgemäßen Verwendung des
Liefergegenstandes. Auf Buchstabe A. wird Bezug genommen.
7. Verlangt der Käufer fristgerecht und berechtigterweise Nacherfüllung,
kann er nach seiner Wahl kostenlos die Beseitigung des Mangels oder die
Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die vom Käufer gewählte Art der
Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die
andere Art der Nacherfüllung. Wird zum Zwecke der Nacherfüllung eine
mangelfreie Sache geliefert, so ist der Käufer zur Rückgewähr der mangelhaften
Sache verpflichtet.
8. Erst im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten.
9. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
10. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Liefergegenstände an Dritte,
ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und oder
vertraglichen Gewährleistungsansprüche an uns zu verweisen.
11. Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Käufers, die auf einer
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits beruhen und
nicht für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Beweispflichtig für
das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit oder von Vorsatz ist der Geschädigte.
F. Erfüllungsort /
Gerichtsstand / Rechtswahl
1. Erfüllungsort für alle
sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden
Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist unsere Niederlassung.
2. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Gerichtsstand das für unsere
Niederlassung zuständige Gericht vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir
berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu
klagen.
3. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er
nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der Schweiz, ist unsere Niederlassung Gerichtsstand. Das gilt
auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind.
4. Es gilt das Schweizer Recht.
5. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von
internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen
Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
G. Datenspeicherung
/ Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass personen- und firmenbezogene Daten
mit Hilfe der EDV unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen
gespeichert und verarbeitet werden.
H. Sonstige
Vereinbarungen
Sollte eine der in diesen
Geschäftsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Belehrung über das
Widerrufsrecht, getroffenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind im Wege der Auslegung
durch wirksame durchführbare Bestimmungen zu ersetzen. Ist eine Ersetzung im
Wege der Auslegung nicht möglich, gelten hilfsweise die gesetzlichen
Bestimmungen.
I. Belehrung über das
Widerrufsrecht
1. Sofern der Käufer eine
natürliche Person ist, die einen Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann, ist er berechtigt, innerhalb von zwei Wochen seine auf den
Abschluß des Vertrags gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen in
Textform oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Auf Nr. 3 wird Bezug
genommen.
2. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten bzw. die Ware ist zu senden an: NobleTec GmbH
Dormannweg 48, 34123 Kassel.
3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
4. Im Falle der Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen,
die bio-energetische Produkte zum Gegenstand haben, welche angeklebt,
aufgeklebt oder auf andere Weise mit Materialien oder mit, über oder unter der
Erd- oder Wasseroberfläche verbunden oder eingebracht werden, erlischt das
Widerrufsrecht mit Verwendung dieser Produkte.
5. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit der Ausführung einer
Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Käufers vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen wurde.
6. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen
herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur
in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss ggf. Wertersatz durch
den Käufer geleistet werden. Die Wertersatzpflicht kann vermieden werden, die
Sache durch den Käufer nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen wird und
alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Die Kosten für die
Rücksendung von Waren sind unabhängig vom Bestellwert in vollem Umfang vom
Käufer zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Kaufpreis bereits bezahlt oder eine
Anzahlung geleistet wurde.